Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bildet die Grundlage für das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt sämtliche Aspekte rund um den Arbeitsvertrag – von dessen Abschluss über die tägliche Durchführung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In meiner Kanzlei mit Sitz in München und in Kempten i. Allgäu berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen Fragen rund um das individuelle Arbeitsverhältnis.

 

Schon beim Abschluss eines Arbeitsvertrags stellt sich oft die Frage, welche Inhalte gesetzlich geregelt sein müssen oder sollten. Im Zentrum stehen hierbei die Hauptleistungspflichten, die vertragsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung und die Zahlung der geschuldeten Vergütung einschließlich Fragen von Zulagen, Überstunden, variablen Entgeltbestandteilen wie Boni und Fragen der richtigen Eingruppierung. Daneben sind durch die Verschiedenheit der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsverhältnisses in zeitlicher Hinischt wie z.B. Teilzeit oder in der tatsächlichen Durchführung durch z.B. mobiles Arbeiten auch hier alle wesentlichen Regelungen bereits bei Arbeitsvertragsschluss zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und für klare Rahmenbedinugen zu sorgen.

 

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses können sich rechtliche Fragen bei der Durchführung des Arbeitsvertrages wie durch Änderungen im Arbeits- oder Lebensbereichs ergeben. Dies reicht von der Frage konkreter Urlaubsgewährung über eine Anpassung des Arbeitsverhältnisses durch Teilzeit und bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder gesundheitlichen Veränderungen wie Schwerbehinderung bis zu betrieblichen Gründen. 

 

Besondere Bedeutung kommt arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung zu. Gerade bei Kündigungen sollte schnell gehandelt werden: Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. In Bayern sind dafür i.d.R. nach Ort der Leistungserbringung unter anderem das Arbeitsgericht München für den Amtsgerichtsbezirk München wie auch die Bezirke Landsberg/Lech und Fürstenfeldbruck  und das Arbeitsgericht Kempten für die Amtsgerichtsbezirke Kempten, Memmingen, Kaufbeuren und Lindau sowie das Landesarbeitsgericht München zuständig.

 

Bei einvernehmlichen Beendigungen durch Aufhebungsvertrag ist jedenfalls anwaltlicher Rat anzuraten, da hier die Konsequenzen wie z.B. die Sperrzeit oder das Ruhen des Arbeitslosengeldes, der eventuell fortbestehende Krankengeldanspruch und die Urlaubsabgeltung immer berücksichtigt werden müssen.

 

Auch bei Krankheit bestehen zahlreiche Rechte und Pflichten. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und ab dem vierten Krankheitstag (oder früher, wenn vom Arbeitgeber verlangt) ein ärztliches Attest vorlegen. Nach dem Entgeltfortzahlungszeitraum, für den sich oft Fragen über die Höhe der Leistung ergeben, ergeben sich bei langfristigen Erkankung Fragen zum Krankengeld, zur Wiedereingliederung, zur leidensgerechten Beschäftigung und zu Konsequenzen einer Schwerbehinderung.

 

Ein weiteres zentrales Thema ist die Sozialversicherung. Von grenzüberschreitenden Konstellationen wie Grenzgängern über sozialversicherungspflichtige Ansprüche bei Berufsgenossenschaften, Verletztengeld, Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, und Rentenansprüche sind eine Vielzahl von Aspekten bei der arbeitsrechtlichen Beratung stets mitzudenken und zu beachten oder können hier selbstständig Probleme auftreten, die einer rechtlichen Unterstützung in Antrags- oder Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden wie der Agentur für Arbeit, dem Inklusionsamt oder in den Optionskommunen das Landratsamt, wie z.B. das Landratsamt Oberallgäu bedürfen oder eine gerichtliche Vertretung z.B. vor dem Sozialgericht München oder Augsburg oder dem Bayerischen Landessozialgericht erfordern.

 

Treten Konflikte im Arbeitsverhältnis auf – sei es wegen Gehalt, Arbeitszeit, Versetzung oder Urlaubsansprüchen – empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Klärung, außergerichtlich oder gerichtlich, wobei ich Sie gerne begleite.

 

kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Mitbestimmung und Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Eine funktionierende Mitbestimmung in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen und der Arbeitgeberseite ist gesetzlich vorgesehen, im Zentrum stehen hierbei insbesondere die Rechte und Pflichten von Betriebsräten sowie Schwerbehindertenvertretungen, deren Arbeit für ein ausgewogenes und faires Miteinander in Unternehmen unverzichtbar ist.

 

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Seine gesetzlichen Grundlagen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Betriebsräte haben weitreichende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte u.a. bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung, beim Einsatz von technischen Überwachungseinrichtungen, bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Hierbei darf sich der Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben i.S.v. § 40 BetrVG anwaltlicher Unstützung bedienen, oder den Anwalt mit Zustimmung des Arbeitgebers als Sachverständigen heranziehen nach § 80 Abs. 3 BetrVG.

 

Meine Kanzlei unterstützt Betriebsräte bei der rechtlichen Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, begleitet Einigungsstellenverfahren und berät zu Fragen der ordnungsgemäßen Betriebsratsarbeit, etwa bei der Einladung zu Sitzungen, bei der Beschlussfassung oder der Beteiligung an personellen Einzelmaßnahmen. Gerade in konfliktbelasteten Situationen – etwa im Rahmen von Umstrukturierungen, Outsourcing oder Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen – ist eine kompetente juristische Begleitung für den Betriebsrat von entscheidender Bedeutung.

 

Auch die Schwerbehindertenvertretung nimmt eine gesetzlich geschützte Stellung ein und ist insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu beteiligen, wenn es um die Belange schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiter geht. Sie ist bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und Maßnahmen zur Rehabilitation oder Prävention zwingend einzubeziehen. In der Praxis kommt es häufig zu formalen Fehlern, etwa weil die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde – was erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

 

Ich berate Schwerbehindertenvertretungen zu allen Fragen ihrer Tätigkeit, begleite bei der Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt und vertrete ihre Interessen in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren. Dabei steht für mich nicht nur die rechtliche, sondern auch die praktische Umsetzbarkeit im Mittelpunkt, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. 

 

Insgesamt dient das kollektive Arbeitsrecht dem Schutz der Belegschaft, der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers und dem betrieblichen Frieden. Ich stehe mit langjähriger Erfahrung in kollektivrechtlichen Verfahren vor der Einigungstelle und dem Arbeitsgericht und Schulungen von Betriebräten und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gerne beratend und vertretend zur Seite.

 

Mietrecht

Das Mietrecht ist eines der konfliktträchtigsten Rechtsgebiete des Alltags – ob bei Wohnraum oder Gewerberaum, vom Ballungsraum München bis in den ländlichen Bereich mit teils besonders angespannten Wohnungsmärkten, was zu einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen führt. Meine Kanzlei berät und vertritt Mieter wie Vermieter in allen Fragen rund um das Mietverhältnis – sachlich, kompetent und mit Blick auf praktikable Lösungen.

 

Zu Beginn eines Mietverhältnisses sind klare vertragliche Regelungen entscheidend: Welche Nebenkosten sind umlagefähig? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Welche Renovierungspflichten bestehen? Im laufenden Mietverhältnis stehen häufig Themen wie Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Mängel an der Mietsache, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen im Vordergrund. Gerade in Bayern, wo in vielen Städten die Mietpreisbremse gilt, ist eine rechtssichere Prüfung von Mieterhöhungsverlangen unverzichtbar. Ebenso berate ich Mieter bei der Durchsetzung von Mietminderungen bei Mängeln. Ein besonders sensibler Bereich ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Ich berate rechtssicher bei Auspruch und Verteidigungen gegen Kündigungen und übernehme die Vertretung im gerichtlichen Räumungsverfahren.

 

Neben dem Wohnraummietrecht begleite ich meine Mandanten auch im Gewerberaummietrecht, etwa bei der Ausgestaltung langfristiger Mietverträge, bei Anpassungen aufgrund veränderter Nutzung oder bei der Abwicklung von Mietverhältnissen im Zusammenhang mit Betriebsaufgaben oder -verlagerungen.

 

Ob Mieter oder Vermieter – im Mietrecht ist fundierte juristische Unterstützung oft entscheidend, um Rechte zu wahren und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Ich stehe Ihnen mit umfassender Erfahrung und juristischem Durchblick zur Seite,  außergerichtlich wie prozessual.

 

allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Regelungen, die unser tägliches Leben und wirtschaftliches Handeln betreffen. Ob beim Kaufvertrag, der Urlaubsreise, bei der Geltendmachung von Schadensersatz, bei Fragen rund um Gewährleistung, dem Verbrauchsgüterkauf,  bei der Durchsetzung offener Forderungen aus Werk- oder Dienstleistung, das Zivilrecht bildet die Grundlage jeden rechtsgeschäftlichen Handelns. Meine Kanzlei berät und vertritt  in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts.

 

Typische Fälle aus dem Zivilrecht begegnen uns tagtäglich: Ein gekaufter Artikel ist mangelhaft, eine Rechnung bleibt unbezahlt, ein Vertrag wurde nicht erfüllt, oder ein Nachbar verletzt seine Pflichten. In solchen Situationen ist es entscheidend, schnell zu handeln und die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen – etwa zur Rückabwicklung eines Vertrags, zur Minderung oder zur Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz.

 

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung. Gerade im unternehmerischen Bereich, im Dienstvertrags- und Werkvertragsrecht, aber auch im privaten Umfeld, etwa bei Darlehen, Schenkungen oder Bürgschaften ist eine rechtssichere Gestaltung essenziell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. 

 

Soweit sich aus einem Vertrag Probleme ergeben, und Ansprüche durchzusetzen sind oder gegen Sie erhoben werden, vertrete ich Sie im Mahnverfahren wie im Gerichtsverfahren. Hierbei ist eine frühzeitige Beratung über die sich ergebenden Kosten unabdingbar, um das weitere Vorgehen, insbesondere im Hinblick auf eine eventuell drohende Verjährung, besprechen zu können und die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Mein Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu klären – durch fundierte Beratung, vertragliche Gestaltung oder außergerichtliche Verhandlungen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor Gericht.